AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1. Gültigkeit und Vertragsabschluss

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind integrierender Bestandteil unserer Angebote und gelten für unsere Verkäufe, Folgeaufträge und Dienstleistungen. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Mit der Erteilung des Auftrages gelten unsere AGB als angenommen.

 

2. Preise

Diese verstehen sich ab unseren Lagern Pfungen oder Fällanden, bzw. ab Werk. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit, ohne Voranzeige, geändert werden.

Lieferungen und Dienstleistungen unter einem Warenwert von CHF 200.-- werden mit einem Kleinmengenzuschlag verrechnet.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist in uneren Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Rechnungen ausgewiesen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von
5 % in Rechnung gestellt.

Wir behalten uns das Recht vor, eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen.

 

4. Lieferbedingungen

4.1 Lieferfrist

Die Lieferzeit wird nach bestem Wissen angegeben und auch eingehalten. Garantiert werden kann sie allerdings nicht.

Verspätete Lieferungen, auch solche durch höhere Gewalt, berechtigen den Besteller weder zur Auftragsannullierung, noch zu Entschädigungsansprüchen.

Wird das bestellte Material auf den vereinbarten Termin vom Besteller, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgenommen, so sind wir berechtigt die Ware zu verrechnen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern.

Für eine Lieferung auf eine bestimmte Zeit, bzw. Zeitspanne, verrechnen wir einen Terminzuschlag von CHF 80.--.

 

4.2 Transport

Wir übernehmen den Transport und Versicherung bis Baustelle, beziehungsweise Talbahnstation. Das Abladen und Verschieben ist Sache und Risiko des Bestellers.

 

5. Warenrücknahme

Rücksendungen werden nur nach Absprache mit uns akzeptiert. Solche haben in fabrikneuem Zustand, in Originalverpackung und franko zu erfolgen.
Die Handelsware wird mit höchstens 70 % des Netto-Verkaufspreises gutgeschrieben.

 

6. Materiallieferungen

Der Besteller hat die Sendung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel umgehend schriftlich zu melden.

 

7. Garantie/Haftungsausschluss

Die Werksgarantie beträgt in der Regel 2 Jahre ab Lieferdatum.
Die Garantiezeit verlängert sich bei Inanspruchnahme einer Inbetriebnahme durch uns auf 5 Jahre ab Lieferdatum.

Diese erstreckt sich auf den kostenlosen Ersatz bzw. die Reparatur defekter Bauteile. Ausgenommen sind lediglich die Motoren, Antriebsriemen und Filter.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, übermässiger Beanspruchung, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachgemässer Behandlung und weiteren Fällen, die wir nicht zu vertreten haben.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz in Fällanden/ZH. Es gilt schweizerisches Recht.

 

 

 

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